sunset-and-cables-1106979-m29.09.2013

Worüber entscheidet das Volk?

Am 3. November 2013 steht der Gesetzesentwurf des Berliner Energietisches zu Abstimmung. Darin sollen die Geschäftsgrundsätze für zwei neue Landesunternehmen festgelegt werden. Zum einen ein Stadtwerk und zum anderen eine Netzgesellschaft.

Fakt ist, dass der Gesetzesvorschlag in Punkto Gründung einer Netzgesellschaft längst überholt ist. Das Land Berlin hat sich mit seinem Landesbetrieb „Berlin Energie“ bereits im Jahr 2012 an dem laufenden Vergabeverfahren für das Berliner Stromnetz beteiligt.

Fakt ist, dass sich die Koalition aus SPD und CDU geeinigt hat, am 24.Oktober einen Antrag zur Gründung eines Stadtwerkes dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vor zu legen.

Fakt ist, dass bei dem Vorschlag des Energietisches ein Stadtwerk zu gründen erhebliche Haftungsrisiken für den Berliner Finanzhaushalt ohne jegliche Kontrollmöglichkeit gegeben sind.

 

Auf der Grundlage dieser Kriterien hat sich sowohl das Abgeordnetenhaus von Berlin, als auch der Senat gegen die Unterstützung zum Volksentscheid ausgesprochen.